1. Geltung:
1.1 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen – einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbständigen Beratungsvertrages sind.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.
1.3 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung werden die AGB auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Auftragnehmer im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.
2. Angebote und Vertragsabschluss:
2.1 Alle Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Auftragnehmer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
2.3 Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen durch Dritte bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorkasse oder wesentliche Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurück zu treten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
3. Lieferung und Gefahrübergang:
3.1 Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort durch den Verkäufer geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart.
3.2 Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Auftraggeber, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen, in aller Regel 14 Tage betragenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit der Auftragnehmer eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
3.3 Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – Angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse Nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von Erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Auftragnehmers und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber baldmöglichst mit. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Auftragnehmer nicht unverzüglich, kann der Auftraggeber zurücktreten.
4. Rücktritt vom Vertrag
4.1 Unvorhersehbare Ereignisse besonders schwerwiegender Art, die auf den Betrieb des Auftragnehmers einwirken und die diese nicht schuldhaft zu vertreten hat, berechtigen den Auftragnehmer vom Vertrag ohne Schadensersatzleistung zurückzutreten.
4.2 Veränderungen in der Vermögenslage des Auftraggebers, die Zahlungsunfähigkeit erkennen lassen, sowie das Ausbleiben fälliger Zahlungen trotz angemessener Nachfrist erlauben den Rücktritt vom Vertrag.
4.3 Mit übermittelter Auftragsbestätigung ist eine kostenfreie Stornierung durch den Auftraggeber nicht mehr möglich. Der Auftragnehmer ist dann berechtigt die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen. Bereits bestellte und nicht stornierbare Ware muss abgenommen und bezahlt werden. Der Auftraggeber erhält eine Aufstellung über die angefallenen Kosten. Die Abrechnung der Stornokosten erfolgt zuzüglich 15% der Auftragssumme als Schadenersatz.
5. Preise, Zahlung:
5.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5.2 Wenn nicht anders vereinbart, ist der Auftragspreis innerhalb von 3 Tagen nach Auftragsbestätigung in Vorkasse zu zahlen. Die Vorauszahlungsrechnung wird durch den Auftragnehmer zusammen mit der Auftragsbestätigung zugestellt. Davon abweichende Zahlungsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Die dann separat vereinbarten Zahlungsbedingungen sind ersatzweise gültig und bindend. Sie ersetzen die Zahlung per Vorkasse.
5.3 Bei Zahlungsverzug sind der entstandene Zins und sonstige Kosten zu ersetzen. Verzugszinsen werden mit 5% über dem Basiszinssatz berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Auftragnehmer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist oder der Auftraggeber eine geringere Belastung. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Auftraggeber mit der Bezahlung früherer Lieferanten im Rückstand befindet.
5.4 Eine Aufrechnung ist nur mit vom Auftragnehmer anerkannten oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.
6. Eigenschaften des Holzes:
6.1 Holz ist ein Naturprodukt, seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Auftraggeber seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen.
6.2 Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturprodukts Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar.
6.3 Im Zweifel hat der Auftraggeber fachgerechten Rat einzuholen.
7. Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels:
7.1 Der Auftraggeber hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb 3 Kalendertagen durch schriftliche Anzeige an den Auftragnehmer zu rügen. Die Frist beginnt mit dem Eingangstag der Ware beim Auftraggeber.
7.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, die den Wert der Sache nur unerheblich mindern. Ein unerheblicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn der Fehler in Kürze von selbst verschwindet oder vom Käufer selbst mit ganz unerheblichem Aufwand beseitigt werden kann.
7.3 Stellt der Auftraggeber Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Handwerkskammer am Sitz des Auftraggebers benannten Sachverständigen erfolgte.
7.4 Verlangt der Auftraggeber Nacherfüllung, erfolgt diese nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzteillieferung. Das Recht des Auftraggebers, bei Fehlschlagen der Nachbesserung Minderung (Herabsetzen des Auftragspreises) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.
7.5 Alle Ansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren innerhalb von einem Jahr nach Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht für Verträge, in die Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen insgesamt einbezogen ist.
8. Allgemeine Haftungsbegrenzung:
8.1 Die Haftung des Auftragnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn vom Auftragnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, oder er für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einzustehen hat sowie bei Verletzung wesentliche Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden.
8.2 Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzt sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
9. Eigentumsvorbehalt:
9.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Auftragnehmer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von ihm bezieht, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Auftragnehmers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme durch den Auftragnehmer gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
10. Bauleistungen:
10.1 Es werden die DIN 1052 und DIN 18334 „Zimmerer und Holzbauarbeiten“ sowie DIN 4108 „Wärmeschutz im Hochbau“ angewendet.
11. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (Einschließlich Scheck und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder Öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Sitz zu verklagen.
Stand der AGB 01.10.2022