1. Geltung:

1.1 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten die nachstehenden  „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für alle Verträge, Lieferungen und  sonstige Leistungen – einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbständigen Beratungsvertrages  sind.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit  widersprochen.
1.3 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung werden die AGB auch  dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Auftragnehmer im Einzelfall  nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.
2. Angebote und Vertragsabschluss:
2.1    Alle Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Auftragnehmer  entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang  bzw. termingemäß ausgeführt werden. Dann gilt die Rechnung als  Auftragsbestätigung.
2.3 Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss Tatsachen,  insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen durch  Dritte bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf  eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, ist der  Auftragnehmer berechtigt, Vorkasse oder wesentliche Sicherheiten zu  verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurück zu treten, wobei die  Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt  werden.
3. Lieferung und Gefahrübergang:
3.1 Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort durch den  Verkäufer geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Sofern sich aus der  Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk  vereinbart.
3.2 Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den  Auftraggeber, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen  Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen,  in aller Regel 14 Tage betragenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung  und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen  werde. Das gilt nicht, soweit der Auftragnehmer eine Frist oder einen  Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich  bezeichnet hat.
3.3 Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges –  Angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen,  nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der  Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (insbesondere auch  Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege),  soweit solche Hindernisse Nachweislich auf die Lieferung des verkauften  Gegenstandes von Erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn  diese Umstände bei den Lieferanten des Auftragnehmers und deren  Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt  der Auftragnehmer dem Auftraggeber baldmöglichst mit. Der  Auftraggeber kann vom Auftragnehmer die Erklärung verlangen, ob er  zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich  der Auftragnehmer nicht unverzüglich, kann der Auftraggeber  zurücktreten.
4. Rücktritt vom Vertrag
4.1 Unvorhersehbare Ereignisse besonders schwerwiegender Art, die auf den  Betrieb des Auftragnehmers einwirken und die diese nicht schuldhaft zu  vertreten hat, berechtigen den Auftragnehmer vom Vertrag ohne  Schadensersatzleistung zurückzutreten.
4.2 Veränderungen in der Vermögenslage des Auftraggebers, die  Zahlungsunfähigkeit erkennen lassen, sowie das Ausbleiben fälliger  Zahlungen trotz angemessener Nachfrist erlauben den Rücktritt vom  Vertrag.
4.3 Mit übermittelter Auftragsbestätigung ist eine kostenfreie Stornierung  durch den Auftraggeber nicht mehr möglich. Der Auftragnehmer ist dann  berechtigt die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen.  Bereits bestellte und nicht stornierbare Ware muss abgenommen und  bezahlt werden. Der Auftraggeber erhält eine Aufstellung über die  angefallenen Kosten. Die Abrechnung der Stornokosten erfolgt zuzüglich  15% der Auftragssumme als Schadenersatz.
5. Preise, Zahlung:
5.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5.2 Wenn nicht anders vereinbart, ist der Auftragspreis innerhalb von 3  Tagen nach Auftragsbestätigung in Vorkasse zu zahlen. Die  Vorauszahlungsrechnung wird durch den Auftragnehmer zusammen mit  der Auftragsbestätigung zugestellt. Davon abweichende  Zahlungsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Die dann separat  vereinbarten Zahlungsbedingungen sind ersatzweise gültig und bindend.  Sie ersetzen die Zahlung per Vorkasse.
5.3 Bei Zahlungsverzug sind der entstandene Zins und sonstige Kosten zu  ersetzen. Verzugszinsen werden mit 5% über dem Basiszinssatz berechnet. Sie  sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Auftragnehmer eine  Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist oder der Auftraggeber eine geringere Belastung. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht  gewährt, soweit sich der Auftraggeber mit der Bezahlung früherer  Lieferanten im Rückstand befindet.
5.4 Eine Aufrechnung ist nur mit vom Auftragnehmer anerkannten oder  rechtskräftigen Forderungen zulässig.
6. Eigenschaften des Holzes:
6.1 Holz ist ein Naturprodukt, seine naturgegebenen Eigenschaften,  Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere  hat der Auftraggeber seine biologischen, physikalischen und chemischen  Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen.
6.2 Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen  Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des  Naturprodukts Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar.
6.3 Im Zweifel hat der Auftraggeber fachgerechten Rat einzuholen.
7. Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels:
7.1 Der Auftraggeber hat die empfangene Ware unverzüglich nach  Eintreffen auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche  Mängel sind innerhalb 3 Kalendertagen durch schriftliche Anzeige an den  Auftragnehmer zu rügen. Die Frist beginnt mit dem Eingangstag der Ware  beim Auftraggeber.
7.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, die den Wert der Sache  nur unerheblich mindern. Ein unerheblicher Mangel liegt insbesondere  vor, wenn der Fehler in Kürze von selbst verschwindet oder vom Käufer  selbst mit ganz unerheblichem Aufwand beseitigt werden kann.
7.3 Stellt der Auftraggeber Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber  verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet  werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist  bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Handwerkskammer am Sitz des Auftraggebers benannten Sachverständigen erfolgte.
7.4 Verlangt der Auftraggeber Nacherfüllung, erfolgt diese nach Wahl des  Auftragnehmers durch Nachbesserung fehlerhafter Ware oder  Ersatzteillieferung. Das Recht des Auftraggebers, bei Fehlschlagen der  Nachbesserung Minderung (Herabsetzen des Auftragspreises) zu verlangen  oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.
7.5 Alle Ansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren  innerhalb von einem Jahr nach Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht für  Verträge, in die Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen  insgesamt einbezogen ist.
8. Allgemeine Haftungsbegrenzung:
8.1 Die Haftung des Auftragnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist  ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn vom Auftragnehmer Vorsatz oder  grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, oder er für Vorsatz oder grobe  Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen  einzustehen hat sowie bei Verletzung wesentliche Vertragspflichten. Bei  Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung  jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden.
8.2 Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzt sowie die Haftung für  Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit  bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
9. Eigentumsvorbehalt:
9.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur  vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der  Auftragnehmer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von ihm bezieht,  behält sich der Auftragnehmer das Eigentum vor, bis seine sämtlichen  Forderungen gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung,  einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus  gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies  gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des  Auftragnehmers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der  Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers  ist der Auftragnehmer zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und  der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme durch den  Auftragnehmer gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
10. Bauleistungen:
10.1 Es werden die DIN 1052 und DIN 18334 „Zimmerer und Holzbauarbeiten“  sowie DIN 4108 „Wärmeschutz im Hochbau“ angewendet.
11. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen  (Einschließlich Scheck und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den  Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber  Vollkaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder  Öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des  Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den  Auftraggeber auch an seinem Sitz zu verklagen.
Stand der AGB 01.10.2022 

 
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